Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den unterschiedlichsten Wechselwirkungen zwischen Arbeitsfeld und Gesundheit. Sie widmet sich als medizinisches Spezialgebiet der Gesundheitsförderung, Vorsorge und Rehabilitation von Arbeitern und Angestellten. Eine professionelle Arbeitsmedizin kann sich für Unternehmen auszahlen.
Anforderungen durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Die Gesundheit der Mitarbeiter eines Unternehmens zu garantieren, ist eine wichtige Zielsetzung in der Arbeitsmedizin. Um die Gesundheit der Arbeitnehmer ausreichend schützen zu können, benötigen Firmen einen Betriebsarzt. Der Arzt ist für Fragen der Arbeitsmedizin zuständig. Gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) werden seine Aufgaben festgelegt. Ein Betriebsarzt besitzt die Aufgabe, Unfälle zu verhüten und bei auftretenden Problemen des Arbeitsschutzes von Mitarbeitern tätig zu werden.
Aufgaben beim Arbeitsschutz
Die Arbeitsbedingungen müssen im Sinne der Arbeitsmedizin ausgestaltet werden. Dazu gehört:
Die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, des Tätigkeitsverlaufs und des Arbeitsumfeldes hat nach den Prinzipien der Arbeitsmedizin zu erfolgen.
Gesundheit der Mitarbeiter und Unfallverhütung
Ein Betriebsarzt muss die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen erkennen und der Unternehmensführung vorbeugende Maßnahmen empfehlend mitteilen. Er muss die Arbeiter und Angestellten hinsichtlich bestehender Gefahren belehren. Außerdem führt er die Schulung des medizinischen Hilfspersonals durch.
Der Betriebsarzt hat eine Arbeitsstätte regelmäßig zu begehen. Dabei beobachtet er Arbeitsschutz und unfallverhütendes Verhalten der Belegschaft eines Unternehmens. Wenn schwerwiegende Verstöße auf arbeitsmedizinischem Gebiet festgestellt werden, kann der Betriebsarzt Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel empfehlen und die weitere Durchsetzung der Maßnahmen kontrollieren.