Berufsbekleidung & Arbeitsschutz in Dortmund

 
 
 
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"Stop Ebola - mit Arbeitskleidung aus Dortmund"

 

 
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Arbeitsschutz bei Auftreten von Ebola 

Die WHO informierte am 22. März dieses Jahres, dass seit Ende 2013 in Guinea ein Ausbruch von Ebola erfolgte. Seitdem hat die Krankheit auch die umliegenden und die per Flugrouten verbundenen Staaten erreicht. Da das Ebola-Virus selbst nicht behandelt werden kann, sondern nur dessen Symptome, gilt ein besonderer Arbeitsschutz, sollte die Krankheit auch in Deutschland auftreten.

Zu treffende Schutzmaßnahmen

Generell gilt, dass bei einem Aufenthalt in den jeweils betroffenen Gebieten die diversen Hinweise vom Auswärtigen Amt befolgt werden müssen. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass Reisende das Virus nach Europa oder Deutschland einschleppen, dennoch ist es nicht unmöglich. Einem Übertragungsrisiko mit dem Virus sind vor allem die Angestellten des Gesundheitswesens ausgesetzt, die im Bereich der Patientenversorgung und in den Laboratorien tätig sind, in denen die Verdachtsproben auf Ebola untersucht werden. Um auf den Ernstfall dementsprechend vorbereitet zu sein, gibt es insgesamt acht Kompetenz- und Behandlungszentren, die sich beispielsweise in München, Hamburg und Frankfurt befinden. Diese wurden speziell für die Behandlung solcher hochkontagiöser Patienten eingerichtet. Zudem verfügen die Zentren über Sonderisolierstationen mit hohen Sicherheitsstandards. Die jeweiligen Arbeitsschutzmaßnahmen mit Ebola infizierten Personen sind in der TRBA 250 geregelt. Die dortigen Reglements gelten auch bei einem klinischen Verdacht auf Ebola. Laboratorien müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen, die in der TRBA 100 festgelegt sind, beachten. Zudem ist die Schulung und Unterweisung der Beschäftigten bezüglich der notwendigen Schutzmaßnahmen von großer Bedeutung. Generell müssen in den Laboratorien sowie in den Schulungszentren die Schutzmaßnahmen von der Schutzstufe 4 angewendet werden. Die Höhe der Schutzstufe ergibt sich aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr sowie der hohen Sterblichkeitsrate und der fehlenden Vorbeugungs- sowie Behandlungsmöglichkeiten.

Weitere Regelungen

Diverse, humane Probenmaterialien, bei denen der jeweiligen Infektionsstatus noch nicht charakterisiert wurde, gelten als potenziell infektiös. Sobald Verdachtsmomente auf eine Infektion eines Stoffes der Risikogruppe 4 vorliegen, müssen sämtliche Untersuchungen der vorhandenen Primärproben, die nicht inaktiviertes Material enthalten, wenigstens unter den Regelungen der Schutzstufe 3 durchgeführt werden. Das Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg sowie das Institut für Virologie der Universität Marburg sind die ersten Ansprechpartner, die beispielsweise bei Fragen der Diagnostik weiterhelfen.

Umgang mit infizierten Verstorbenen

Laut den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts ist der Umgang mit Verstorbenen so zu handhaben, dass für den Bestatter ein Infektionsrisiko ausgeschlossen werden kann. Dazu müssen die Bestatter über die Gefahren einer Infektion aufgeklärt werden. Außerdem empfiehlt es sich, dass die Angestellten der betroffenen Zollbehörden bei einem etwaigen Umgang mit diversen Verdachtswaren ebenfalls die dementsprechenden Informationen des Robert-Koch-Instituts beachten.

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