Berufsbekleidung & Arbeitsschutz in Dortmund

 
 
 
Logo

"Stop Ebola - mit Arbeitskleidung aus Dortmund"

 

 
....Sie finden uns auch in den Städten: Hagen und Unna
 
 
 
 

Arbeitsrecht - Formen und Rechtsgrundlagen

Allgemeine Begriffsdefinition

Arbeitsrecht beinhaltet Gesetze, die die unselbständige und abhängige Arbeit regeln. Diese Art der Arbeit wird von Personen geleistet, die in der Firma angestellt sind und an Anweisungen gebunden sind. Arbeitsrecht bildet somit die Gesamtheit aller Regeln, die sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern befassen. Arbeitsrecht ist ein eigenständiger Teil der Rechtsordnung. Es beinhaltet sowohl öffentliches als auch privates Recht. Es enthält aber überwiegend privates Recht.

Formen von Arbeitsrecht und ihre Merkmale


Arbeitsrecht wird in folgende Bereiche gegliedert: individuelles Arbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Individuelles Arbeitsrecht bildet die Gesamtheit der Gesetze, die für die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern zuständig sind. Das Arbeitsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages. Er bildet somit die rechtliche Grundlage. Der Arbeitnehmer ist in seiner Tätigkeitsgestaltung nicht frei und soll die Anweisungen des Arbeitgebers befolgen. Grundsätzlich wird der Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert. Der Arbeitgeber trifft die Entscheidungen hinsichtlich der Durchführung der Arbeit. Der Arbeitnehmer kann nicht die Art, den Inhalt, den Ort und die Zeit seiner Tätigkeit frei wählen.

Die zweite Form von Arbeitsrecht bildet kollektives Arbeitsrecht. Es befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Zusammenschlüssen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dabei geht es um Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber und Gewerkschaften oder Betriebsräte. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören außerdem das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht. Die verbreitete Ausprägung von kollektivem Arbeitsrecht sind beispielsweise Tarifverträge.

Rechtsgrundlagen von Arbeitsrecht
Es existiert kein Arbeitsgesetzbuch. Arbeitsrecht folgt dem Prinzip der Rechtszersplitterung. Zu den Rechtsquellen gehören viele Einzelgesetze, unter anderem:
 

  • Kündigungsschutzgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Arbeitsplatzschutzgesetz
     

Arbeitsrecht gehört zum Richterrecht. Für die Verhandlungen im Arbeitsrecht ist vor allem das Bundesarbeitsgericht (BAG) zuständig.
Arbeitsrecht wird als überwiegend zwingendes Recht definiert. Es folgt dem Günstigkeitsprinzip. Bei abweichenden Vereinbarungen berücksichtigt es diejenigen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen.

Unser Partner für rechtliche Fragen wäre wie folgt:


www.rechtsanwaltmuenster.net

 
 

 Wir empfehlen  

Intesik.de

 

 

nach oben